WERKSTATT-
ORDNUNG
Zur Werkstattordnung
Das Rollwerk, Open Community Lab for Fabrication and Circularity in der Rollbergstraße 28, 12053 Berlin ist eine Werkstattgemeinschaft. Der Raum wird aktuell von mehreren festen Mitgliedern geteilt. Es gibt Individualbereiche und gemeinsame Flächen (siehe Plan in der Anlage zur Werkstattordnung). Das Arbeiten ist nur im eigenen oder gemeinsamen Bereich gestattet. Die Küche und Fluchtwege sind von Werkstattarbeiten frei zu halten
§7 SICHERHEIT & BRANDSCHUTZ
§8 GÄSTE & MITARBEITERINNEN
§9 SAUBERKEIT
§10 TEEKÜCHE
§11 SICHERHEIT, INTEGRITÄT & VERSICHERUNG DER RÄUME
§12 PLENUM
§1 GRUNDSÄTZE
§2 INDIVIDUELLES WERKZEUG
§3 WERKZEUG- UND MASCHINEN-EINFÜHRUNG
§4 RESERVIERUNGEN
§5 VERBRAUCHS-MATERIAL
§6 SCHÄDEN & VERLETZUNGEN
Parteipolitische oder diskriminierende Projekte sind nicht erlaubt. Im Anlassfall erfolgt eine Abstimmung mit den anderen Mitgliedern.
Das Verwenden von Geräten oder Anderem aus individuellen Bereichen ohne Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin ist nicht erlaubt. Persönliche Werkzeuge und Materialien sind in eigenen Behältnissen zu verschließen, da für den Verlust keine Haftung übernommen wird. Es empfiehlt sich eigene Materialien und Geräte zu kennzeichnen.
Für alle ohne qualifizierende Vorbildung ist eine fachgerechte Einführung in die Werkstatt und die vorhandenen Maschinen verpflichtend; danach können die allgemeinen Maschinen und
Werkzeuge frei genutzt werden. Spezialmaschinen wie 3D-Drucker, CNC-Geräte etc. werden nach Verbrauch abgerechnet. Preise dazu werden vorab kommuniziert, sobald entsprechende Geräte angeschafft werden.
Wenn einzelne Geräte aus der Allgemeinheit länger als einen halben Tag (4 Stunden) am Stück gebraucht werden, muss dies in der Maschinenreservierungsliste (Community Management)
eingetragen werden.
Schleifpapier, Schrauben etc müssen von jedem Mitglied individuell gestellt oder so weit vorhanden gegen kleine Gebühr vom Community Management abgekauft werden. Das
Community Management kümmert sich darum, dass die Maschinen stets funktionsfähig bleiben Open Community Lab for Fabrication and Circularity und tauscht bei Bedarf Sägeblätter, Bohrköpfe etc. Die zur Verfügung gestellten Materialien sind nach dem Grundsatz der Sparsamkeit zu verwenden.
Der Hauptmieter Prototypes for Europe e.V. hat eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Rollwerk abgeschlossen (siehe Anhang zur Werkstattordnung). Überdies sind alle Mitglieder selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Jedes Mitglied muss eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Bei Verletzungen, die aus der falschen Handhabung von Geräten hervorgeht, ist die Werkstatt schad- und klaglos zu halten. Bei Schäden an Maschinen, die aus der falschen Handhabung hervorgehen, ist das verursachende Mitglied zur sofortigen Meldung an die anderen und gegebenenfalls Reparatur oder Ersatz verpflichtet.
Offenes Feuer und Rauchen sind nicht gestattet. Arbeiten mit Funkenflug sind nur im Schweißbereich gestattet. Fluchtwege müssen stets frei bleiben. Die Benützung der gemeinsamen Maschinen unter Einfluss von berauschenden Substanzen ist
strengstens verboten.
Schlüssel dürfen nicht ohne vorheriger Absprache an Externe weitergegeben werden. Gäste dürfen sich nicht ohne das einladende Mitglied in der Werkstatt aufhalten. Gäste dürfen nicht an den allgemeinen Maschinen arbeiten. Mitarbeiter*Innen der Mitglieder müssen vor Verwendung der Werkstatt über die Werkstattordnung aufgeklärt und den anderen Mitgliedern angekündigt werden. Sie müssen
durch ihre Unterschrift die Einhaltung der Werkstattordnung bestätigen. Für Schäden, die Gäste oder Mitarbeiter*Innen verursachen haftet das Mitglied.
Die Allgemeinbereiche sind stets nach Abschluss von Arbeiten, spätestens jedoch vor Verlassen der Räume (Mittagspause und Feierabend) aufzuräumen und besenrein zu halten. Materialien
und Werkzeuge jeglicher Art sind nach Gebrauch wieder an den vorgesehenen Plätzen abzustellen. Geräte und Werkzeuge des Rollwerks sind nach Gespräch zu reinigen. Das
Auswaschen von Pinseln odgl darf nicht im Küchenbereich erfolgen. Das Werkstattbecken im Flur kann dazu genutzt werden, muss aber nach Gebrauch gesäubert werden.
Chaos im Individualbereich darf sich nicht auf die Allgemeinflächen ausdehnen. Auf die allgemeine Sauberkeit (Teeküche, Mülltrennung, Ungeziefervermeidung etc) ist zu achten. Müll wird in den vorgesehenen Behältern getrennt. Lösungsmittelhaltige Farbreste oder Verdünnungen sowie andere Sondermüllstoffe können nicht im Rollwerk entsorgt werden.
Nach Benutzung der Teeküche ist diese direkt aufzuräumen und zu säubern. Lebensmittel, die nicht mit Namen des Mitglieds versehen sind, gelten als Allgemeingut und können aufgebraucht werden. Verdorbene Lebensmittel sind sofort nach Entdecken zu entsorgen. Die Küche ist kein Arbeitsraum. Werkzeug und Baumaterial sind von der Küche fernzuhalten. Die Nutzung als Pausenraum hat stets Vorrang gegenüber Besprechungen. Die Plena finden am Küchentisch statt.
Die Nutzung der Räume dient zur Ausübung haupt- und nebenberuflicher Tätigkeiten, sowie als Hobbyraum. Veranstaltungen zur Vernetzung der Mitglieder untereinander sind ebenfalls gestattet. Mitglieder sind gegebenenfalls für ihre Gäste verantwortlich. Freizeit- und Kulturveranstaltungen, die einer breiteren Öffentlichkeit den Zugang zu den Räumlichkeiten ermöglichen sind mit dem Hauptmieter und der Gemeinschaft abzustimmen und mindestens sieben Tage im Voraus anzukündigen. In Verbindung damit ist ein*E
Hauptansprechpartner*In zu benennen, der/die auch die Reinigung im Anschluss verantwortet.
Die Mitglieder treffen sich einmal pro Monat zum Plenum. Die Teilnahme eines Repräsentanten/ einer Repräsentantin pro Mitglied ist erwünscht, aber nicht verpflichtend. Hier wird alles
Relevante berichtet. Ein kurzes Ergebnisprotokoll wird allen Mitgliedern digital zur Verfügung gestellt. Neue Mitglieder müssen den bestehenden in einem Plenum oder digital vor
Vertragsabschluss vorgestellt werden. Bei schwerwiegenden Bedenken wegen inhaltlicher Ausrichtung oder infrastruktureller Anforderungen der Anwärter*Innen haben die Mitglieder ein
zu argumentierendes Vetorecht gegenüber der Verwaltung der Werkstatt.
§13 ÄNDERUNG DER WERKSTATTORDNUNG
Diese Regeln sowie jede Änderung müssen in einer eine Woche vorab angekündigten Vollversammlung der Mitglieder beschlossen werden. Jede Partei (Parzelle/Werkbank) verfügt
über eine Stimme, unabhängig von der Größe des Teams. Stimmen können übertragen werden. Eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gilt als wirksam. Beschlüsse und Veränderungen des Regelwerks werden allen Mitgliedern anschließend mitgeteilt.